Zeit läuft - Ansprüche sichern

Nachzahlungsanträge

Holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht - bis zu 5 Jahre rückwirkend

Achtung: Nach 5 Jahren verfallen Ihre Ansprüche unwiderruflich!

Jeder Tag Verzögerung kann Sie tausende Franken kosten

Typische Nachzahlungsansprüche

1

Vergessene Beitragsjahre

Auslandsaufenthalte, Studienzeiten oder Arbeitslosigkeit führen oft zu nicht gemeldeten Beitragsjahren.

Ø CHF 23'000

Durchschnittliche Nachzahlung

2

Falsche Berechnungen

Fehler bei Pensionskassen und AHV-Berechnungen sind häufiger als gedacht und kosten Sie bares Geld.

Ø CHF 31'000

Durchschnittliche Nachzahlung

3

Nicht beanspruchte Leistungen

Zusatzleistungen, Kinderzulagen oder Betreuungsgutschriften werden oft nicht automatisch ausbezahlt.

Ø CHF 17'000

Durchschnittliche Nachzahlung

Verjährungsfristen im Überblick

Jahr 1-2

Volle Ansprüche

100% Erfolgsquote

Jahr 3-4

Erhöhter Aufwand

85% Erfolgsquote

Jahr 5

Letzte Chance!

60% Erfolgsquote

Nach 5 Jahren

Verjährt

0% - Unwiderruflich verloren

Erfolgreich durchgesetzte Nachzahlungen

AS

Anna Schneider

Lehrerin, Basel

CHF 47'850

Nachzahlung erhalten

"Vergessene Beitragsjahre während meiner Ausbildungszeit. PensionsRecht hat alles für mich geklärt."

PG

Peter Gerber

Ingenieur, Zürich

CHF 62'300

Nachzahlung erhalten

"Fehlerhafte Pensionskassenberechnung über Jahre. Ohne Experten hätte ich das nie entdeckt."

MB

Maria Bianchi

Selbstständig, Lugano

CHF 38'900

Nachzahlung erhalten

"Nicht beanspruchte Betreuungsgutschriften. In nur 3 Monaten war das Geld auf meinem Konto."

So setzen wir Ihre Ansprüche durch

1

Sofortanalyse

Wir prüfen innerhalb von 24 Stunden Ihre Unterlagen auf mögliche Nachzahlungsansprüche.

2

Rechtliche Prüfung

Unsere Juristen erstellen wasserdichte Anträge mit allen rechtlichen Grundlagen.

3

Behördenkommunikation

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit AHV, Pensionskassen und Behörden.

4

Hartnäckige Verfolgung

Bei Ablehnung legen wir Einspruch ein und kämpfen für Ihre berechtigten Ansprüche.

5

Erfolgreiche Auszahlung

Durchschnittlich nach 3-4 Monaten erhalten Sie Ihre Nachzahlung auf Ihr Konto.

Erfolgsgarantie

Keine Nachzahlung = Keine Kosten für Sie!

Faire erfolgsbasierte Vergütung

Unser Erfolgshonorar

CHF 350

Einmalige Grundgebühr

Für Aktenanalyse und Erstprüfung

15%

Erfolgshonorar

Nur bei erfolgreicher Nachzahlung

100%

Risikolos

Kein Erfolg = Keine weiteren Kosten

Rechenbeispiel

Durchgesetzte Nachzahlung: CHF 40'000
Grundgebühr: CHF 350
Erfolgshonorar (15%): CHF 6'000
Ihr Nettogewinn: CHF 33'650

Häufige Fragen zu Nachzahlungen

Welche Nachzahlungen sind möglich?

Typische Nachzahlungsansprüche umfassen:

  • Vergessene oder falsch berechnete AHV-Beiträge
  • Nicht gutgeschriebene Pensionskassenbeiträge
  • Fehlende Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
  • Nicht ausbezahlte Freizügigkeitsleistungen
  • Fehlerhafte Rentenberechnungen
  • Vergessene Zusatzleistungen
Wie lange dauert das Verfahren?

Die Dauer hängt von der Komplexität ab. Einfache Fälle sind oft in 2-3 Monaten erledigt. Bei komplexeren Sachverhalten oder wenn Einspruch nötig ist, kann es 4-6 Monate dauern. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.

Was passiert bei einer Ablehnung?

Bei einer ersten Ablehnung geben wir nicht auf. Wir prüfen die Begründung genau und legen bei berechtigten Ansprüchen Einspruch ein. Unsere Juristen kennen alle rechtlichen Möglichkeiten. Sollte trotz aller Bemühungen kein Erfolg erzielt werden, fallen für Sie nur die Grundgebühr von CHF 350 an.

Welche Unterlagen benötige ich?

Idealerweise: AHV-Kontoauszug, alte Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, Pensionskassenausweise. Aber keine Sorge - auch wenn Ihnen Unterlagen fehlen, können wir oft helfen. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Dokumente.

Nachzahlungsanträge: Ihr Recht auf vergessenes Geld

Millionen von Franken an Rentengeldern bleiben jedes Jahr unbeansprucht in der Schweiz. Die Gründe sind vielfältig: Vergessene Beitragsjahre, fehlerhafte Berechnungen, nicht gemeldete Ansprüche oder schlicht Unwissenheit über bestehende Rechte. Das schweizerische Sozialversicherungssystem ist komplex und selbst kleine Fehler können über die Jahre zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Die gute Nachricht: Sie haben das Recht, diese Gelder bis zu 5 Jahre rückwirkend einzufordern.

Besonders häufig betroffen sind Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien. Auslandsaufenthalte, Studienzeiten, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit führen oft zu Lücken in der Vorsorge. Auch bei Stellenwechseln gehen häufig Pensionskassengelder verloren oder werden nicht korrekt übertragen. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften werden oft nicht automatisch gutgeschrieben und müssen aktiv beantragt werden. Unsere Experten kennen alle diese Fallstricke und wissen genau, wo versteckte Ansprüche liegen können.

Die Durchsetzung von Nachzahlungsansprüchen erfordert Fachwissen und Hartnäckigkeit. Behörden und Versicherungen prüfen Anträge genau und lehnen unvollständige oder schlecht begründete Forderungen oft ab. Mit unserer Expertise und Erfahrung aus tausenden erfolgreichen Fällen maximieren wir Ihre Erfolgschancen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation, erstellen rechtssichere Anträge und kämpfen notfalls vor Gericht für Ihre berechtigten Ansprüche. Zögern Sie nicht – jeder Tag Verzögerung kann Sie bares Geld kosten. Die Verjährungsfrist von 5 Jahren läuft unerbittlich, und einmal verjährte Ansprüche sind für immer verloren.

Jetzt Nachzahlungsansprüche prüfen lassen

⚠️ Wichtig: Ansprüche verjähren nach 5 Jahren unwiderruflich!